14. Juni 2026

Hundeführerschein Bremen ab 1. Juli 2026: Was jetzt Pflicht wird

24 Min. Lesezeit

Ab dem 1. Juli 2026 gilt in Bremen der Hundeführerschein: Wer ab diesem Stichtag erstmals einen Hund aufnimmt, muss eine theoretische Sachkundeprüfung vor der Aufnahme und eine praktische Prüfung innerhalb des ersten Jahres bestehen (§ 3 BremHundeG). Wer seinen Hund schon vorher hatte, ist ausgenommen, außer bei als gefährlich eingestuften Hunden. Davon getrennt gelten in Bremen bereits seit dem 10. Juli 2025 die Hundehaftpflicht-Pflicht für alle Hunde (mindestens 500.000 Euro für Personen- und 250.000 Euro für Sachschäden) sowie Chip- und Registrierungspflicht. Der Hundeführerschein gilt landesweit gleich in der Stadt Bremen und in Bremerhaven, nur die Hundesteuer wird kommunal unterschiedlich erhoben.

Vielleicht hast du es schon gehört, vielleicht stand es als Halbsatz in der Zeitung: Bremen bekommt einen Hundeführerschein. Und sofort schwirren Fragen durch den Kopf. Muss ich da jetzt durch, obwohl mein Hund seit drei Jahren brav neben mir herläuft? Was kostet das? Was passiert, wenn ich nichts mache? Wir haben uns den vollständigen Gesetzestext, die amtlichen Behördenseiten und die kommunalen Steuerregeln angeschaut und sortieren das hier ehrlich für dich. Ohne Panikmache, aber auch ohne die Lücken zu verschweigen, die es zum jetzigen Zeitpunkt noch gibt.

Stand: Juni 2026. Dieser Ratgeber basiert auf dem BremHundeG in der Fassung vom 24. Juni 2025 (Brem.GBl. 2025 S. 598), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 24. März 2026 (Brem.GBl. 2026 S. 312), das die Bußgeld-Zuordnung in § 18 Abs. 2 redaktionell klarstellte. Die endgültige Gebührenordnung und die Liste der Prüfstellen prüfst du bitte kurz vor deinem Termin direkt bei der zuständigen Behörde.

Ein kurzer Hinweis vorweg, weil im Netz viel durcheinandergeht: Der Hundeführerschein ist tatsächlich neu zum 1. Juli 2026. Die Versicherungspflicht und die Chip-Pflicht dagegen gelten in Bremen schon seit dem Sommer 2025. Genau diese Trennung übersehen die meisten. Wir gehen sie hier Punkt für Punkt durch.

Das ist neu ab dem 1. Juli 2026

Der eigentliche Stichtag ist der 1. Juli 2026. An diesem Tag wird der Sachkundenachweis nach § 3 des Bremischen Gesetzes über das Halten von Hunden (kurz BremHundeG) verpflichtend. Im Gesetzeswortlaut treten zu diesem Datum konkret § 3, § 10 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c sowie § 18 Abs. 1 Nr. 7 und 8 in Kraft (§ 21 Abs. 1 BremHundeG). Das ist der harte Termin, an dem sich für Neu-Halter etwas ändert.

Praktisch heißt das: Wer ab diesem Tag neu einen Hund aufnimmt, muss zwei Prüfungen bestehen. Eine theoretische und eine praktische Sachkundeprüfung. Beide gehören zusammen, eine allein reicht nicht.

Wichtig für die Einordnung, und das ist der Punkt, an dem die meisten Ratgeber durcheinandergeraten: Die Hundehaftpflicht-Pflicht und die Chip- beziehungsweise Registrierungspflicht sind nicht neu zum 1. Juli 2026. Sie gelten in Bremen bereits seit dem 10. Juli 2025. Der einzige Punkt, der wirklich am 1. Juli 2026 startet, ist der Sachkundenachweis. Wenn dich also jemand verunsichert, du müsstest ab Juli 2026 plötzlich eine Versicherung abschließen: Das stimmt so nicht, die gilt längst.

Zum Hintergrund, damit das Ganze einsortierbar wird. Das neue BremHundeG wurde am 24. Juni 2025 von der Bürgerschaft beschlossen, am 9. Juli 2025 im Gesetzblatt verkündet und trat einen Tag später in Kraft. Es hat das alte Hundegesetz von 2001 vollständig abgelöst. Bremen reiht sich damit nach Niedersachsen unter die wenigen Bundesländer ein, die einen verpflichtenden Sachkundenachweis für alle Neu-Halter vorsehen und nicht nur für gefährliche Hunde. Diese Einordnung stammt aus der Berichterstattung, es ist kein amtlicher Rang und kein Testsieger-Titel, sondern schlicht die Lage im Ländervergleich.

Wer ist betroffen, welche Fristen gelten, wer ist befreit

Die gute Nachricht zuerst, falls dein Hund schon bei dir wohnt: Es gibt einen Bestandsschutz. Betroffen vom Hundeführerschein sind nur Personen, die ab dem 1. Juli 2026 neu einen Hund aufnehmen, sei es als Halterin oder als verantwortliche Betreuungsperson.

Wer was bis wann erledigen muss, zeigt diese Übersicht auf einen Blick:

Konstellation Was gilt Frist Paragraph
Bestandshund (aufgenommen vor 1.7.2026) kein Sachkundenachweis nötig entfällt § 20 Abs. 1
Neuaufnahme ab 1.7.2026, Theorie Theorieprüfung muss bestanden sein vor der Aufnahme des Hundes § 3 Abs. 1
Neuaufnahme ab 1.7.2026, Praxis praktische Prüfung mit dem eigenen Hund im ersten Jahr der Haltung § 3 Abs. 1
Gefährlicher Bestandshund oder Listenrasse Sachkundeprüfung trotz Bestandsschutz nachholen bis 30.6.2028 § 20 Abs. 1
Zweithund ab 1.7.2026 eigener Nachweis nötig, auch bei Bestandsschutz des Ersthunds wie Neuaufnahme § 3 Abs. 1
Umzug nach Bremen mit Altbestandshund führerscheinfrei, aber Anmeldepflicht anmelden binnen 2 Wochen § 20 Abs. 1
Erfahrener Halter (2 von 5 Jahren, Theorie bestanden) nur noch praktische Prüfung im ersten Jahr der Haltung § 3 Abs. 1 S. 4

Wer seinen Hund vor dem 1. Juli 2026 aufgenommen hat, braucht für genau diesen Hund keinen Sachkundenachweis (§ 20 Abs. 1 BremHundeG). Du musst also nicht im Nachhinein eine Prüfung ablegen, nur weil das Gesetz neu ist. Dein Bestandshund bleibt führerscheinfrei.

Eine Ausnahme von diesem Bestandsschutz gibt es allerdings. Wer einen Hund hält, dessen Gefährlichkeit festgestellt wurde, oder einen Hund, der zu den Listenrassen nach § 7 Abs. 3 gehört, muss die Prüfung trotzdem nachholen. Frist dafür: bis zum 30. Juni 2028. Dazu weiter unten mehr im Abschnitt zu den Listenhunden.

Die zwei Fristen, die du dir merken musst

Bei einer Neuaufnahme ab dem Stichtag laufen zwei Uhren, und sie ticken unterschiedlich.

  • Theorie vor der Aufnahme: Erst die theoretische Prüfung, dann der Hund. Das überrascht viele.
  • Praxis im ersten Jahr: Die praktische Prüfung legst du innerhalb des ersten Jahres der Hundehaltung ab. Laut der amtlichen Behördenseite muss der Hund dafür mindestens 12 Monate alt, gechippt und geimpft sein. Diese Mindestalter-Angabe steht so nicht im Gesetzeswortlaut, ist aber von der Behörde so kommuniziert worden. Plane den Termin also rechtzeitig im ersten Haltungsjahr ein, gerade wenn dein Hund noch jung ist und die 12 Monate erst erreichen muss. Prüfe diese Vorgabe kurz vor der Terminbuchung noch einmal direkt bei der anerkannten Prüfstelle.

Es gibt eine spürbare Erleichterung für erfahrene Halter. Wer in den letzten fünf Jahren mindestens zwei Jahre ununterbrochen einen Hund gehalten hat und bereits eine theoretische Sachkundeprüfung bestanden hat, muss nur noch die praktische Prüfung ablegen (§ 3 Abs. 1 S. 4). Beide Bedingungen müssen zusammen erfüllt sein, das eine ohne das andere reicht nicht.

Und es gibt einen Kreis von Menschen, der vollständig befreit ist (§ 3 Abs. 5). Dazu gehören unter anderem Tierärztinnen und Tierärzte, Tierpflegerinnen und Tierpfleger in Tierheim oder Tierpension, tiermedizinische Fachangestellte, Abnehmerinnen und Abnehmer von Brauchbarkeitsprüfungen für Jagdhunde sowie Halterinnen und Führer von Such-, Rettungs-, Katastrophenschutz- und Assistenzhunden und Verantwortliche für Diensthunde. Wer im EU- oder EWR-Ausland eine entsprechende Prüfung abgelegt hat, dessen Nachweis wird anerkannt (§ 3 Abs. 4). Wenn du in eine dieser Gruppen fällst, halte den passenden Nachweis bereit.

Drei Fälle, die in der Praxis Fragen aufwerfen

Ein paar Konstellationen sind nicht auf den ersten Blick klar. Wir haben die drei häufigsten herausgegriffen.

  • Der Zweithund. Wenn du ab dem Stichtag einen weiteren Hund aufnimmst, brauchst du für diesen neuen Hund den Nachweis. Auch dann, wenn dein erster Hund unter den Bestandsschutz fällt. Der Bestandsschutz hängt am einzelnen Hund, nicht an dir als Person. Immerhin: Mit zwei Jahren Halteerfahrung und bestandener Theorie greift die oben genannte Erleichterung, dann bleibt nur die Praxis.
  • Der Umzug nach Bremen. Ein Hund, den du vor dem 1. Juli 2026 aufgenommen hast, bleibt führerscheinfrei, auch wenn du mit ihm nach Bremen ziehst. Anmelden musst du ihn trotzdem, und zwar binnen zwei Wochen.
  • Anerkennung aus anderen Bundesländern. Wer schon eine gleichwertige, anerkannte Prüfung abgelegt hat, kann unter Umständen nur noch die Praxis nachholen. Das läuft entweder über die Erleichterung nach § 3 Abs. 1 S. 4 oder über die Anerkennung nach § 3 Abs. 4. Im Zweifel lohnt sich vorher eine Nachfrage bei der zuständigen Stelle, ob dein Nachweis akzeptiert wird.

Theorie und Praxis: So läuft die Prüfung ab

Zwei Prüfungen sind Pflicht, theoretisch und praktisch, und beide müssen bestanden werden (§ 3 Abs. 1). Schauen wir uns an, was hinter den beiden Teilen steckt.

Der Theorie-Teil

Laut der amtlichen Behördenseite besteht die Theorie aus 35 Fragen, von denen mindestens 80 Prozent richtig beantwortet werden müssen. Diese Modalitäten stammen von der Innenbehörde (inneres.bremen.de), nicht aus dem Gesetzeswortlaut selbst. Sie könnten per Verwaltungsvorschrift noch präzisiert werden, halte das also im Hinterkopf, falls sich die genaue Zahl bis zum Stichtag noch verschiebt.

Inhaltlich deckt die Theorie fünf Themenfelder ab (§ 3 Abs. 2):

  • Anforderungen an die Hundehaltung einschließlich des Tierschutzrechts
  • Sozialverhalten, Kommunikation und rassespezifische Eigenschaften von Hunden
  • Erkennen und Bewältigen von Gefahrensituationen
  • tierschutzkonformes Erziehen und Ausbilden
  • die einschlägigen Rechtsvorschriften

Wer schon länger mit Hunden lebt, wird vieles davon kennen. Die Rechtsvorschriften sind erfahrungsgemäß der Teil, den man wirklich vorbereiten muss, weil hier konkrete Paragraphen gefragt sein können. Die Prüfungssprache ist laut Behördenseite ausschließlich Deutsch. Auch das ist eine amtliche Angabe, die nicht im Gesetzeswortlaut steht.

Der Praxis-Teil

In der Praxis weist du nach, dass du dein theoretisches Wissen im Umgang mit deinem eigenen Hund anwenden kannst. Das läuft handfest ab: Wie reagiert dein Hund auf Kommandos, geht er entspannt an der Leine, lässt er sich in Alltagssituationen führen. Es geht nicht um Kunststücke, sondern um den sicheren, ruhigen Umgang im Alltag.

Wo du die Prüfung ablegst

Geprüft wird bei Personen und Stellen, die von der Senatorin oder dem Senator für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz anerkannt sind (§ 3 Abs. 3). Über das Bestehen wird eine Bescheinigung nach einem verbindlichen Muster ausgestellt, das ist dein eigentlicher Hundeführerschein.

Hier kommt der ehrliche offene Punkt, den wir nicht verschweigen wollen: Die konkrete Liste der anerkannten Prüfstellen war zum Recherchezeitpunkt im Juni 2026 noch nicht final veröffentlicht. Sie soll rechtzeitig vor dem Inkrafttreten auf der Homepage der zuständigen Senatsstelle erscheinen. Für dich heißt das ein reales Risiko: Wenn alle Neu-Halter gleichzeitig kurz vor dem 1. Juli einen Termin suchen, kann es eng mit Wartelisten werden. Wer früh dran ist, ist klar im Vorteil.

Die Hundehaftpflicht-Pflicht in Bremen (gilt schon seit Juli 2025)

Jetzt zu dem Punkt, der am häufigsten falsch im Netz steht. In Bremen ist eine Hundehaftpflichtversicherung Pflicht. Für alle Hunde, nicht nur für gefährliche. Diese Pflicht besteht seit dem Inkrafttreten am 10. Juli 2025 und gilt ab Beginn der Haltung (§ 6 Abs. 1 BremHundeG).

Die Mindestversicherungssummen sind im Gesetz festgeschrieben: 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden. Wenn du eine Police abschließt oder eine bestehende prüfst, achte darauf, dass sie diese Summen mindestens abdeckt.

Was sich geändert hat: Vor dem neuen Gesetz galt die Versicherungspflicht in Bremen nur für gefährliche Hunde. Die Ausweitung auf alle Hunde ist die eigentliche Neuerung von 2025. Genau hier liegt die Stolperfalle. Mehrere große Versicherungs-Vergleichsportale behaupten bis heute, in Bremen sei die Haftpflicht nur für gefährliche Hunde Pflicht. Das ist seit dem BremHundeG 2025 schlicht überholt. Verlass dich im Zweifel auf den amtlichen Gesetzestext, nicht auf veraltete Portal-Angaben.

Und wenn die Versicherung fehlt? Das ist eine Ordnungswidrigkeit (§ 18 Abs. 1 Nr. 13), für die eine Geldbuße bis zu 5.000 Euro vorgesehen ist. Eine einzige Ausnahme nennt das Gesetz: Diensthunde juristischer Personen des öffentlichen Rechts oder fremder Streitkräfte sind von der Versicherungspflicht ausgenommen (§ 6 Abs. 1 S. 3).

Ein neutraler Hinweis, weil es zum Thema gehört: Welcher Tarif für dich passt, hängt von vielen Faktoren ab, und das ist eine Entscheidung, die jeder für sich treffen muss. Wir empfehlen hier bewusst keinen einzelnen Anbieter. Wichtig ist allein, dass die Police die gesetzlichen Mindestsummen erfüllt und ab dem ersten Tag der Haltung greift. Davon klar zu unterscheiden ist die freiwillige Hundekrankenversicherung, die mit der gesetzlichen Haftpflicht-Pflicht nichts zu tun hat: Sie deckt Tierarzt- und OP-Kosten ab, ist aber kein Pflicht-, sondern ein reines Kann-Thema. Wenn du dich grundsätzlich in diesen freiwilligen Baustein einlesen willst, worauf es bei Leistungen und Deckung ankommt, liest du das in unserem eigenen Ratgeber auf dogssupreme.de: Hundekrankenversicherung im Vergleich 2026 (freiwillige Krankenversicherung, nicht die Pflicht-Haftpflicht).

Leinen-, Listenhund- und Kennzeichnungspflichten

Das BremHundeG regelt nicht nur Führerschein und Versicherung. Es gibt eine Reihe weiterer Pflichten im Alltag, die du kennen solltest. Wir gehen sie der Reihe nach durch.

Leinenpflicht: keine generelle, aber viele Zonen

Eine flächendeckende Leinenpflicht gibt es in Bremen nicht. Es gibt aber eine ganze Liste von Bereichen, in denen angeleint werden muss. Diese Zonen sind direkt dem Gesetzeswortlaut entnommen (§ 2 Abs. 2 BremHundeG):

  • Fußgängerzonen
  • öffentliche Veranstaltungen und Volksfeste
  • umfriedete Park- und Grünanlagen, ausgenommen ausgewiesene Hundeauslaufgebiete
  • Gemeinschaftsbereiche von Mehrfamilienhäusern
  • öffentlich zugängliche Gebäude und öffentliche Verkehrsmittel
  • Sportanlagen, Camping- und Zeltplätze
  • Friedhöfe sowie Märkte und Messen

Zusätzlich gilt: Hunde dürfen nicht auf Kinderspielplätze. Auf gekennzeichnete Liege- und Spielwiesen öffentlicher Parks dürfen sie nur in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 31. März (§ 2 Abs. 3). Im Sommer sind diese Wiesen also tabu. Dazu kommt die selbstverständliche, aber gesetzlich verankerte Pflicht, Hundekot zu beseitigen und die nötigen Vorrichtungen dafür mitzuführen (§ 2 Abs. 4). Eine Tüte gehört also immer in die Tasche.

Chip- und Registrierungspflicht

Jeder Hund muss fälschungssicher gekennzeichnet sein. Konkret heißt das: ein ISO-konformer Mikrochip, spätestens nach Vollendung des dritten Lebensmonats, in jedem Fall aber vor der ersten Weitergabe (§ 4). Diese Pflicht gilt seit dem 10. Juli 2025.

Dazu kommt die Registrierung. Jeder Hund muss unverzüglich nach der Aufnahme in einem anerkannten Haustierregister mit seiner Chipnummer eingetragen werden (§ 5). Für Bestandshalter galt eine Nachholfrist von sechs Monaten nach Inkrafttreten, sie endete also am 10. Januar 2026 (§ 20 Abs. 3 BremHundeG). Falls du das bisher übersehen hast, hole es zügig nach, denn eine fehlende Registrierung ist bußgeldbewehrt.

Listenhunde und Maulkorb

Vier Rassen gelten in Bremen kraft Gesetzes als gefährlich: Pit-Bull-Terrier, Bullterrier, American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier sowie deren Kreuzungen (§ 7 Abs. 3). Zucht, Handel, Erwerb und Halten dieser Hunde sind grundsätzlich verboten (§ 7 Abs. 4, § 8 Abs. 3). Eine Ausnahmeerlaubnis ist nur sehr eingeschränkt möglich, etwa bei der Übernahme aus dem Tierheim und nach bestandenem Wesenstest.

Einen generellen Maulkorbzwang für alle Hunde gibt es nicht. Anders sieht es bei einem als gefährlich eingestuften Hund aus: Er muss außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke angeleint sein und einen beißsicheren, tierschutzkonformen Maulkorb tragen (§ 14 Abs. 3). Ausnahmen davon sind auf Antrag möglich.

Eines noch zur Klarstellung, weil es oft verwechselt wird: All diese Pflichten gelten landesweit gleich. Also in der Stadt Bremen genauso wie in Bremerhaven. Beim Hundeführerschein, der Versicherung, dem Chip und den Leinenregeln gibt es keinen Unterschied zwischen den beiden Stadtgemeinden. Den einzigen echten Unterschied macht die Hundesteuer, und die schauen wir uns jetzt an.

Hundesteuer: Bremen-Stadt und Bremerhaven unterscheiden sich

Wichtig vorweg: Die Hundesteuer ist nicht im BremHundeG geregelt. Sie ist eine kommunale Steuer, und genau deshalb unterscheidet sie sich zwischen den beiden Stadtgemeinden. Hier lohnt es sich, genau hinzusehen, je nachdem wo du wohnst.

Punkt Stadtgemeinde Bremen Bremerhaven
Erster Hund 150 Euro pro Jahr 90 Euro pro Jahr
Zweiter Hund 150 Euro pro Jahr 120 Euro pro Jahr
Jeder weitere Hund 150 Euro pro Jahr 150 Euro pro Jahr
Staffelung nach Anzahl nein, einheitlich je Hund ja, gestaffelt
Anmeldung bei Finanzamt Steueramt im Magistrat
Anmeldefrist binnen zwei Wochen binnen zwei Wochen

In der Stadtgemeinde Bremen zahlst du also einheitlich 150 Euro je Hund und Kalenderjahr, ohne Staffelung nach Anzahl und ohne Rasse- oder Listenhund-Zuschlag (amtlich vom Senator für Finanzen). In Bremerhaven dagegen wird gestaffelt: 90 Euro für den ersten Hund, 120 Euro für den zweiten und 150 Euro für jeden weiteren pro Jahr (amtlich vom Bürgerservice der Stadt Bremerhaven). Wer in Bremerhaven nur einen Hund hat, fährt also günstiger als in der Stadt Bremen. Ab dem dritten Hund gleicht sich der Satz an.

Die Anmeldung läuft in beiden Städten binnen zwei Wochen, nur an unterschiedlichen Stellen. In Bremen-Stadt beim Finanzamt, per Formular oder über Mein ELSTER. In Bremerhaven beim Steueramt im Magistrat. Steuerpflichtig wird ein Hund ab dem dritten Lebensmonat. In Bremen-Stadt gibt es zudem Befreiungen und Ermäßigungen, etwa für Blinden- und Assistenzhunde sowie bestimmte Diensthunde. Für einen Hund aus dem Tierheim Bremen gibt es bei Übernahme ein Jahr Steuerbefreiung, ein netter Anreiz, dem Tierheim eine Fellnase abzunehmen.

Ein wichtiger Hinweis zu Bremerhaven: Wer einen Hund nicht innerhalb der Frist anmeldet oder die Steuermarke nicht ordnungsgemäß trägt, handelt ordnungswidrig. Die genaue Höhe steht in der Satzung selbst. § 13 Absatz 2 des Hundesteuerortsgesetzes der Stadt Bremerhaven sieht in der seit dem 1. Januar 2026 geltenden Fassung eine Geldbuße bis zu 1.000 Euro vor, vorher waren es 250 Euro. § 13 Absatz 1 erfasst dabei genau diese Fälle: die Verletzung der Anzeigepflicht nach § 11 Absatz 1 (also die unterlassene Anmeldung) und die Verletzung der Tragepflicht der Steuermarke nach § 12 Absatz 2. 1.000 Euro ist die Obergrenze des Rahmens, nicht der Betrag, der für jede vergessene Anmeldung automatisch fällig wird. Die konkrete Höhe legt das Steueramt im Einzelfall fest. Die Steuersätze selbst sind ebenfalls amtlich bestätigt.

Falls du es genauer wissen willst, wie Hundesteuer bundesweit funktioniert und wie die Anmeldung allgemein abläuft, wirf einen Blick in unseren eigenen Ratgeber auf dogssupreme.de: Hundesteuer 2026: Kosten und Anmeldung im Überblick. Das ergänzt die Bremen-Zahlen oben um den großen Rahmen.

Bußgelder: Was bei Verstößen droht

Kommen wir zu dem Teil, der bei vielen die eigentliche Sorge auslöst. Was passiert eigentlich, wenn man eine dieser Pflichten nicht erfüllt? Der Bußgeldkatalog steht in § 18 BremHundeG und kennt im Kern zwei Stufen. Entscheidend ist, in welche Stufe ein Verstoß fällt, denn der Abstand zwischen beiden ist groß.

Stufe 1: bis zu 5.000 Euro

In diese Stufe fallen die leichteren Verstöße. § 18 Abs. 2 BremHundeG zählt sie namentlich auf, indem er die Nummern 2 bis 5, 7, 9 bis 14, 20 bis 22, 24 und 26 ausdrücklich der 5.000-Euro-Grenze zuordnet. Dazu gehören unter anderem ein Verstoß gegen die Leinenpflicht (Nr. 2), eine fehlende Chip-Kennzeichnung (Nr. 9), ein fehlender Kennzeichnungs- oder Registrierungsnachweis, eine fehlende Registrierung (Nr. 11/12) sowie eine fehlende Haftpflichtversicherung (Nr. 13). In genau diese 5.000-Euro-Stufe gehört auch das Halten eines Hundes ohne die erforderliche Sachkunde (§ 18 Abs. 1 Nr. 7), das ab dem 1. Juli 2026 greift, denn die Nummer 7 ist in § 18 Abs. 2 namentlich der 5.000-Euro-Grenze zugeordnet. Für all diese namentlich gelisteten Fälle liegt die Obergrenze des Rahmens bei 5.000 Euro. Das klingt viel, ist aber die Obergrenze, nicht der Regelfall für jeden kleinen Patzer.

Stufe 2: bis zu 50.000 Euro

Die zweite Stufe trifft die schweren Fälle. § 18 Abs. 2 BremHundeG formuliert sie als „die übrigen Fälle", also alles, was nicht in der namentlichen 5.000-Euro-Aufzählung steht. Dazu zählen unter anderem illegale Listenhund-Zucht oder illegaler Handel, das verbotene Halten gefährlicher Hunde, das Führen eines gefährlichen Hundes ohne Maulkorb oder Leine sowie das gezielte Ausbilden auf Aggressivität. Ebenfalls hierher zählt das allgemeine gefährliche Halten oder Führen eines Hundes nach § 18 Abs. 1 Nr. 1, das in der 5.000-Euro-Aufzählung nicht genannt ist. Der reine Sachkunde-Verstoß gehört ausdrücklich nicht in diese Stufe: Die Nummer 7 ist in § 18 Abs. 2 namentlich der 5.000-Euro-Grenze zugeordnet und damit bei den leichteren Fällen einsortiert.

Über die reine Geldbuße hinaus kann die Ortspolizeibehörde das Halten oder Betreuen untersagen, bis die Prüfungen abgelegt sind (§ 16). In schweren Fällen reicht das bis zur Fortnahme des Hundes. Das ist die Konsequenz, die wehtut, weit mehr als der Geldbetrag.

Eine realistische Einordnung gehört dazu, damit hier niemand falsch plant. Für das Halten ohne die erforderliche Sachkunde sieht § 18 Abs. 2 BremHundeG eine Geldbuße bis zu 5.000 Euro vor, nicht 50.000 Euro. Der Grund steht im Gesetz selbst: Die Nummer 7 (Halten ohne Sachkunde) ist in § 18 Abs. 2 namentlich der 5.000-Euro-Grenze zugeordnet (Aufzählung „Nummer 2 bis 5, 7, 9 bis 14, ..."). Der oft genannte Höchstrahmen von bis zu 50.000 Euro betrifft die übrigen, schwereren Fälle, etwa das verbotene Halten gefährlicher Hunde oder die illegale Listenhund-Zucht. Anmerkung zur Quellenlage: Die amtliche Behördenseite (inneres.bremen.de) nennt für das Halten ohne Sachkunde abweichend bis zu 50.000 Euro; maßgeblich ist hier der eindeutige Gesetzeswortlaut, der die Nummer 7 ausdrücklich der 5.000-Euro-Stufe zuordnet. Da die Behördenpraxis hier derzeit vom Gesetzeswortlaut abweicht, lohnt sich im Zweifel rechtlicher Rat, bevor du dich allein auf den niedrigeren Rahmen verlässt. So oder so gilt: 5.000 Euro ist die Obergrenze des Rahmens, nicht der Betrag, der für jeden vergessenen Sachkundenachweis automatisch fällig wird. Die konkrete Höhe legt die Behörde im Einzelfall fest. Wer den Nachweis hat, muss sich darüber ohnehin keine Gedanken machen.

So bereitest du dich Schritt für Schritt vor

Genug Paragraphen. Hier ist der praktische Fahrplan, mit dem du sauber durch die neuen Regeln kommst. Geh ihn der Reihe nach durch.

  1. Prüfe, ob du überhaupt betroffen bist. Hund vor dem 1. Juli 2026 aufgenommen? Dann gilt Bestandsschutz, außer es handelt sich um einen als gefährlich eingestuften Hund. Neuaufnahme ab dem Stichtag? Dann gilt: Theorie vor der Aufnahme, Praxis im ersten Jahr.
  2. Theorie zuerst. Plane die Theorieprüfung vor der Hundeaufnahme ein, sonst darfst du den Hund gar nicht erst aufnehmen. Bereite die fünf Themenfelder aus § 3 Abs. 2 vor, vor allem die Rechtsvorschriften.
  3. Erleichterung prüfen. Mindestens zwei Jahre Hundehaltung in den letzten fünf Jahren plus eine bereits bestandene Theorie? Dann brauchst du nur die Praxis.
  4. Ausnahme prüfen. Tierärztin, Assistenz- oder Rettungshund-Halter und einige weitere Gruppen gelten als sachkundig. Halte deinen Nachweis bereit.
  5. Haftpflicht ab Tag eins. Schließe vor dem Beginn der Haltung eine Hundehaftpflicht mit mindestens 500.000 Euro für Personen- und 250.000 Euro für Sachschäden ab. Das gilt für jeden Hund, unabhängig vom Führerschein.
  6. Chip und Registrierung sicherstellen. Mikrochip setzen lassen und den Hund in einem anerkannten Haustierregister eintragen.
  7. Anmeldung und Steuer. Melde den Hund binnen zwei Wochen an, in Bremen-Stadt beim Finanzamt, in Bremerhaven beim Steueramt. Beachte den jeweiligen Steuersatz deiner Stadtgemeinde.
  8. Prüfstelle finden. Behalte die Homepage der zuständigen Senatsstelle im Blick. Sobald die anerkannten Prüfer veröffentlicht sind, sicher dir früh einen Termin. Wegen des erwartbaren Andrangs zum Stichtag ist das der Punkt, an dem Zögern teuer werden kann.

Und ganz allgemein, weil es bei Rechtsthemen wie diesem dazugehört: Im Zweifel ist die zuständige Behörde dein bester Ansprechpartner, und bei kniffligen Einzelfragen lohnt sich rechtlicher Rat früher als später. Die Paragraphen oben geben dir den Rahmen, aber dein konkreter Fall kann Besonderheiten haben.

Häufige Fragen zum Hundeführerschein Bremen

Ab wann ist der Hundeführerschein in Bremen Pflicht?

Ab dem 1. Juli 2026 (§ 3 in Verbindung mit § 21 Abs. 1 BremHundeG), aber nur für Hunde, die ab diesem Stichtag neu aufgenommen werden. Wer den Hund vorher hatte, ist grundsätzlich befreit.

Wer braucht in Bremen keinen Hundeführerschein?

Bestandshalter, deren Hund vor dem 1. Juli 2026 aufgenommen wurde, brauchen für diesen Hund keinen Nachweis. Ausnahme: Der Hund ist als gefährlich eingestuft, dann gilt eine Nachholfrist bis zum 30. Juni 2028. Zusätzlich vollständig befreit sind unter anderem Tierärzte, Halter von Assistenz-, Such-, Rettungs- und Katastrophenschutzhunden sowie Verantwortliche für Diensthunde.

Was kostet der Hundeführerschein in Bremen?

Die endgültige Gebührenordnung für Bremen steht noch nicht fest, eine verbindliche amtliche Zahl gibt es deshalb noch nicht. Die Bremer Innenbehörde nennt als grobe Orientierung etwa 40 bis 60 Euro je Prüfung, also rund 80 bis 100 Euro für Theorie und Praxis zusammen, betont aber selbst, dass die genaue Höhe noch nicht festgelegt ist. Dazu kommen freiwillige Vorbereitungs- oder Hundeschulkurse, deren Preise je nach Anbieter stark schwanken und die nicht zur Prüfungsgebühr gehören. Die verbindlichen Endbeträge wird es erst mit der amtlichen Gebührenordnung geben, prüfe sie also kurz vor deinem Termin direkt bei der Prüfstelle.

Wie läuft die Prüfung ab und was wird gefragt?

Es gibt zwei Teile: Theorie vor der Aufnahme, Praxis innerhalb des ersten Jahres. Laut Behörde umfasst die Theorie 35 Fragen, von denen mindestens 80 Prozent richtig sein müssen. Themen sind Hundehaltung und Tierschutzrecht, Sozialverhalten und Kommunikation, Gefahrensituationen, tierschutzkonforme Erziehung und Rechtsvorschriften. In der Praxis zeigst du den sicheren Umgang mit deinem eigenen Hund.

Wo kann ich den Hundeführerschein in Bremen ablegen?

Geprüft wird bei Personen und Stellen, die von der zuständigen Senatsstelle anerkannt sind (§ 3 Abs. 3 BremHundeG). Die konkrete Liste dieser anerkannten Prüfer war im Juni 2026 noch nicht final veröffentlicht, sie soll rechtzeitig vor dem Inkrafttreten auf der Homepage der Behörde erscheinen. Wegen des erwartbaren Andrangs kurz vor dem 1. Juli 2026 lohnt es sich, früh einen Termin zu sichern.

Brauche ich für meinen Zweithund ab Juli 2026 trotzdem den Nachweis?

Ja. Jeder ab dem Stichtag neu aufgenommene Hund ist nachweispflichtig, auch wenn der Ersthund unter Bestandsschutz fällt. Wer aber zwei Jahre Halteerfahrung in den letzten fünf Jahren und eine bestandene Theorie nachweist, muss nur die Praxis ablegen.

Ist eine Hundehaftpflicht in Bremen Pflicht und wie hoch muss sie sein?

Ja, für alle Hunde, und das bereits seit dem 10. Juli 2025 (§ 6 BremHundeG), nicht erst ab 2026. Mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden, ab Beginn der Haltung. Fehlt die Versicherung, droht ein Bußgeld bis zu 5.000 Euro.

Gilt der Hundeführerschein in Bremerhaven genauso wie in Bremen-Stadt?

Ja. Das BremHundeG ist Landesrecht und gilt einheitlich in der Stadt Bremen und in Bremerhaven, also auch der Sachkundenachweis. Unterschiede gibt es nur bei der kommunalen Hundesteuer: Bremen-Stadt einheitlich 150 Euro pro Hund, Bremerhaven gestaffelt 90, 120 und 150 Euro je nach Hundeanzahl.

Was passiert, wenn ich mit Hund nach Bremen ziehe, und welches Bußgeld droht ohne Nachweis?

Ein vor dem 1. Juli 2026 aufgenommener Hund bleibt führerscheinfrei, auch nach dem Zuzug. Der Hund ist aber binnen zwei Wochen anzumelden. Wer ab dem Stichtag ohne erforderliche Sachkunde einen Hund hält, handelt ordnungswidrig. Da § 18 Abs. 1 Nr. 7 in § 18 Abs. 2 BremHundeG namentlich der 5.000-Euro-Grenze zugeordnet ist, wird der Sachkunde-Verstoß mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet. Zusätzlich kann das Halten untersagt werden, bis die Prüfung abgelegt ist (§ 16). 5.000 Euro ist dabei die Obergrenze des Rahmens, die konkrete Höhe legt die Behörde im Einzelfall fest.

Quellen und ehrlicher Hinweis zum Rechtsstand

Dieser Ratgeber stützt sich auf den amtlichen Gesetzestext und die offiziellen Behördenseiten. Die wichtigsten Belege im Überblick:

  • Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen, BremHundeG vom 24. Juni 2025 (Brem.GBl. 2025 S. 598), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2026 (Brem.GBl. 2026 S. 312) (Primärquelle, amtlich): Stichtag, Fristen, Versicherung, Chip, Listenhunde, Bußgeldkatalog. In der durch das Änderungsgesetz vom 24. März 2026 maßgeblichen Fassung ordnet § 18 Abs. 2 die Nummern 2 bis 5, 7, 9 bis 14, 20 bis 22, 24 und 26 ausdrücklich der 5.000-Euro-Grenze zu; alle übrigen Fälle bis 50.000 Euro. Der Sachkunde-Verstoß (Nr. 7) ist damit namentlich der Stufe bis 5.000 Euro zugeordnet, ebenso die fehlende Haftpflicht (Nr. 13). Hintergrund: Bei der Neufassung 2025 war ein Tatbestand als Nr. 3 in § 18 Abs. 1 eingefügt worden, ohne die Aufzählung in Abs. 2 anzupassen; das Änderungsgesetz vom 24. März 2026 (Brem.GBl. 2026 S. 312) hat die ursprünglich beabsichtigte Zuordnung der Bußgeldrahmen ausdrücklich wiederhergestellt, ohne sie materiell zu ändern (Mitteilung des Senats, Drucksache 21/1677).
  • Der Senator für Inneres und Sport Bremen (inneres.bremen.de): Prüfungsmodalitäten (35 Fragen, 80 Prozent, Mindestalter 12 Monate, Prüfungssprache Deutsch). Diese Angaben ergänzen den Gesetzestext und stehen teils nicht im Wortlaut. Hinweis: Die Behördenseite nennt für das Halten ohne Sachkunde abweichend bis zu 50.000 Euro; maßgeblich ist der eindeutige Gesetzeswortlaut des § 18 Abs. 2, der die Nummer 7 namentlich der 5.000-Euro-Stufe zuordnet.
  • Der Senator für Finanzen (finanzen.bremen.de): Hundesteuer Stadtgemeinde Bremen, einheitlich 150 Euro je Hund ohne Staffelung.
  • Stadt Bremerhaven, Hundesteuerortsgesetz in der ab 1. Januar 2026 geltenden Fassung (amtlich) sowie Bürgerservice bremerhaven.de: Hundesteuer Bremerhaven gestaffelt nach Anzahl, 90 Euro für den ersten Hund, 120 Euro für den zweiten und 150 Euro für jeden weiteren Hund (§ 5 Absatz 1). Ein erhöhter Satz für gefährliche oder Listenhunde existiert nicht, die Steuer richtet sich allein nach der Hundeanzahl. Das Bußgeld bei Verstoß gegen die Anmelde- oder Steuermarken-Pflicht beträgt bis zu 1.000 Euro (§ 13 Absatz 2).
  • Transparenzportal Bremen, BremHundeG-Volltext: §§ 2, 3, 4, 5, 7, 8, 14, 18, 20.

Weil es sich um ein Rechtsthema handelt, sind wir an einigen Stellen bewusst vorsichtig. Die Höhe der Bußgelder steht im Gesetz: § 18 Abs. 2 BremHundeG ordnet den Sachkunde-Verstoß (Nr. 7) namentlich der Stufe bis 5.000 Euro zu, ebenso die fehlende Haftpflicht (Nr. 13); die schweren übrigen Fälle reichen bis 50.000 Euro. Die abweichende 50.000-Euro-Angabe der Behördenseite zum Sachkunde-Verstoß haben wir kenntlich gemacht, halten uns aber an den Gesetzeswortlaut. Noch nicht abschließend festgelegt waren zum Zeitpunkt der Recherche dagegen die konkreten Prüfungsgebühren und die Liste der anerkannten Prüfstellen. Diese Punkte haben wir im Text als unsicher gekennzeichnet, statt sie hart zu behaupten. Dieser Beitrag ist eine sorgfältige Information, ersetzt aber keine Rechtsberatung im Einzelfall. Maßgeblich ist immer der aktuelle amtliche Stand, den du kurz vor dem 1. Juli 2026 noch einmal prüfen solltest.

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